Analyse bestätigt existenzbedrohende Auswirkungen der Krankenhausreform
Die Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung zu den Folgen der Reform, die die Vebeto GmbH vorgelegt hat. Dabei handelt es sich um einen Teil der Auswirkungsanalyse, die Minister Lauterbach bis heute schuldig geblieben ist. Eine von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage zeigt zudem, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen in den kommenden Jahren Engpässe in der Gesundheitsversorgung in Deutschland befürchtet und nur wenig Vertrauen in das Gelingen der Reform des Bundesgesundheitsministers hat.
Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden nach der Vebeto-Studie durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen:
Maßgeblich für die drohenden Versorgungseinschränkungen sind nach der Vebeto-Studie die völlig untauglichen Vorhaltepauschalen, die eben nicht, wie es der Minister immer wieder behauptet, Krankenhäuser aus ihrer Fallzahlen-Abhängigkeit befreien und damit vor allem die Grundversorgung in ländlichen Regionen sichern. Vielmehr bestätigt die Studie, dass die von der DKG immer monierten Kollateralschäden eintreten werden: Aufgrund der Mindererlöse bei steigenden Fallzahlen im Vergleich zum heutigen Finanzierungssystem werden Versorgungskapazitäten auch dort nicht entstehen, wo Versorgung dringend gebraucht wird. Die politisch gewollte Konzentration komplexer Behandlungsfälle in Zentren wird für diese Krankenhäuser mit erheblichen Verlusten und ungedeckten Zusatzkosten einhergehen. Die Simulation zeigt, dass etwa 50 Prozent der „umverteilten Patienten“ an Standorte verteilt werden, bei denen diese Regelung zu massiven Erlösverlusten im Vergleich zum aktuellen Finanzierungssystem führt. Die Aufnahme dieser Patienten an diesen Standorten ist ökonomisch betrachtet nachteilig für diese Krankenhäuser. Die zusätzlichen Patientinnen und Patienten, die durch die Reform in diese Häuser gesteuert werden, landen deshalb wahrscheinlich zunächst auf Wartelisten.
Die Studie zeigt ebenfalls, dass die Reform nicht die Existenz der ländlichen Krankenhäuser sichern kann, wie es Karl Lauterbach immer wieder öffentlich versprochen hat. Diese Kliniken haben im neuen Finanzierungssystem keine Chance, ihre Erlösverluste durch den politisch gewollten Wegfall einzelner komplexerer Behandlungsangebote zu kompensieren. Hier leistet die Vorhaltefinanzierung tatsächlich gerade nicht die Strukturkostenfinanzierung, die dringend erforderlich wäre, um die Standorte zu sichern. Die Folge wird sein, dass sich deren schon heute schlechte wirtschaftliche Lage nochmals dramatisch zuspitzen wird. Kleinere und mittelgroße Krankenhausstandorte werden deshalb in allen Bundesländern Einbußen zu erleiden haben, so die Ergebnisse der Analyse.
Als weiteres Problem erweisen sich nach der Studie die durch das KHVVG neu einzuführenden Mindestfallzahlen. Diese Mindestfallzahlen bei allen Leistungsgruppen werden an vielen Krankenhausstandorten dazu führen, dass die notwendige Planungssicherheit für die langfristige Etablierung von Leistungsangeboten nicht mehr gegeben ist. Gerade für Krankenhäuser in dünner besiedelten Regionen berechnet die Studie ein hohes Risiko, in einzelnen Jahren immer wieder unter die Mindestfallzahlen zu rutschen. Dies hat existenzbedrohende Auswirkungen für diese Standorte, da sie dann ganzjährig die komplette Vorhaltefinanzierung für diese Leistungsgruppen verlieren. Eine verlässliche mittel- und langfristige Personal- und Wirtschaftsplanung an diesen Standorten wird nicht mehr möglich sein. Für etwa ein Drittel der Standorte führen die Mindestvorhaltezahlen zu Erlösverlusten zwischen 3 Prozent und 30 Prozent. Für einen kleinen Teil der Standorte sogar zu mehr als 30 Prozent Erlösverlust (...)
Teilnehmerkosten: 195,00 EUR pro Teilnehmer/in / ab 3 Teilnehmer/innen 150,00 EUR (pro Teilnehmer) - ca. 60 Minuten (Online Vortrag)
Prüfung: keine
Kursnummer: S406
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
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