(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
§ 1 Anmeldung / Kurseinschreibung
Die Anmeldung kann durch den jeweiligen Kursteilnehmer, Arbeitgeber nur in elektronischer Form (schriftlich) auf den hinterlegten Anmeldeformularen unserer Website erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende (Auftraggeber) mit dessen Namen die Geschäftsordnung, die Hausordnung, die Prüfungsordnung sowie die Rahmenvorgaben zu den einzelnen Kursen an. Diese können in der Verwaltung (Sekretariat) oder auf den Websites des Instituts (Auftragnehmer) eingesehen werden.
§ 2 Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für jede Veranstaltung (Vorortkurse, Vorlesungen, Workshops) ist vier Wochen vor dem geplanten Lehrveranstaltungstermin/-beginn, Ausnahmen sind Fernseminare / Fernkurse. Für kurzfristig eingeschobene oder aus aktuellem Anlass angebotene Veranstaltungen kann der Anmeldeschluss auch kürzer sein. In diesen Fällen wird in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Anmeldeschluss dient zur Planung der jeweiligen Kurse. Für die Durchführung des Termins wird eine ausreichende Anzahl an Anmeldungen (55 KTN) vorausgesetzt, um die ausgeschriebene Veranstaltung verbindlich durchzuführen zu können. Eine frühestmögliche Anmeldung sichert dem Kursteilnehmer seinen Studienplatz für den vorgesehenen Kurs.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Der Teilnehmer muss für den vorgesehenen Kurs alle erforderlichen Voraussetzungen, die sich aus der Kursausschreibung ergeben, zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen und vorlegen. Die geforderten Unterlagen sollen bereits bei der Kursanmeldung als Kopie vorliegen, spätestens jedoch zum Anmeldeschluss. Die Angemeldeten sind für den Nachweis und die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Entsprechend haben sie auch etwaige Nachteile aus fehlenden oder mangelnden Teilnahmevoraussetzungen selbst zu vertreten.
§ 4 Anmeldebestätigung
Jeder Kursteilnehmer / Auftraggeber erhält nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung/Einschreibbestätigung per E-Mail. Der Auftragsnehmer (Bildungsträger) behält vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Absage von Lehrgängen durch das M&B Institut (Bildungsträger)
Der ausgeschriebene Kurs, Vorlesung, Workshop kann von der M&B-Schul-/Geschäftsleitung abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl (55 KTN) zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden die Angemeldeten nach dem Anmeldeschluss über die Absage der Veranstaltung informiert. Rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer (M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.) können daraus nicht abgeleitet werden. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden (kompletter Ausfall), werden bereits gezahlte Kursgebühren in vollem Umfang zurückerstattet bzw. anteilig verrechnet.
§ 6 Anreisetermine
Anreise ist in der Regel der erste Kurstag, bis spätestens 9 Uhr, soweit nichts gegenteiliges in der Einladung mitgeteilt wurde.
§ 7 Unterricht / Studien-, Kurslaufzeit
Präsenzunterricht:
Abweichungen sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen (1 Präsenzphasen = 2 x 45 Minuten Vorlesungen)
Fernkurse:
An unserer Einrichtung ist die Studienlaufzeit variabel (minimale- / maximale Studienlaufzeit). Sie legen die Studienlaufzeit und das Tempo selbst fest. Die minimale Studienlaufzeit laut Einschreibung ist die Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ergibt sich aus der jeweiligen Stundenanzahl des gebuchten Kurses.
Die Verlängerung der Regelstudienzeit (Differenz) zwischen minimaler und maximaler Studienlaufzeit ist gebührenfrei und kann vom Studenten selbständig vorgenommen werden, um den Kurs abzuschließen.
Der Kurs muss innerhalb der maximalen Studienlaufzeit abgeschlossen werden. Sollte der Kurs nicht innerhalb der maximalen Studienlaufzeit abgeschlossen sein, bedarf es einer Neueinschreibung.
Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.
Nachbuchen von Präsenzphasen (Vorlesungen):
* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.
Vorortkurse:
Bei Vorortkursen ist die Teilnahme an Präsenzphasen verpflichtend. Ausnahme sind Krankheit oder andere schwere Verhinderungsfälle (max. 20 Prozent). Der Absolvent muss sich für die Teilnahme zum Kurs mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtbeginn einschreiben (Formular Website).
Der Student / Kursteilnehmer hat sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins zu informieren, ob die Veranstaltung (Vorlesung) ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt. Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 55 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.
Termine zu den Präsenzphasen werden auf der hauseigenen Website (M&B – Campus) hinterlegt.
Duale Studiengänge:
Bei einem Dualen Studiengang studiert der Kursteilnehmer (Absolvent) online von zu Hause aus. Die Lernmaterialien erhält er über den hauseigenen Server (online Campus / eCampus). Sein Wissen kontrolliert der Absolvent durch automatisierte Fachprüfungen (Selbstlernkontrollen / Multiple-choice-Prüfungsfragen mit elektronischer Auflösung). Die Teilnahme an Präsenzphasen ist nicht Bestandteil dieser Kursvariante. Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.
* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.
§ 8 Kostenregelung
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Absolventen/Kursteilnehmer bzw. Auftraggeber (delegierende Einrichtungen).
Es gelten die aktuellen Kursgebühren unserer Website, Preisänderungen (Kursgebühren) obliegen der Geschäftsleitung des M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.
Der Kursteilnehmer bzw. der Auftraggeber übernimmt die Seminarkosten lt. Listenpreises des M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.. Mit der Anmeldung erhält der Auftraggeber eine Rechnung zum gebuchten Kurs (Vorkasse). Nach Zahlungseingang erhält der Kursteilnehmer den Zugang zum eCampus, um die Unterrichtsmaterialien herunter zu laden (downloaden).
Reisekosten/Übernachtungskosten können durch den Auftragnehmer nicht übernommen werden. Forderungen, die sich aus Absagen ergeben (Fahrt-, Übernachtungskosten, ebenso alle anderweitigen Forderungen) gehen voll zu Lasten des Kursteilnehmers/Auftraggebers. Der Auftragnehmer (M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.) schließt jegliche Haftung aus.
Nach Verstreichen der Zahlungsfrist (14 Tage) verfallen alle erteilten Rabatte. Gleichermaßen werden keine Rabatte gewährt, wenn der gebuchte Kurs nicht erfolgreich abschlossen wird, z. B. bei Kursabbruch, nicht bestandenen Prüfungen inkl. Wiederholungsprüfung etc.. In diesen vorbenannten Fällen erfolgt eine Nachberechnung der erteilten Rabatte.
Der Auftragnehmer ist zur Bonitätsüberprüfung des Auftraggebers berechtigt.
Anrechnung von belegten Kursen:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Anrechnung von belegten Kursen sowie die Übernahme von Klausuren. Die Entscheidung der Anrechnung obliegt der Schul-leitung. Die Benotung von Abschlussprüfungen kann nicht übertragen bzw. angerechnet werden.
Die Aushändigung des Zertifikates/Zeugnis erfolgt nach Kursabschluss und vollständiger Rechnungsbegleichung.
§ 10 Kündigung durch den Teilnehmer
Fernkurse, Vorortkurse, Duale Studiengänge und Workshops:
Nach Verstreichen dieser Frist ist eine Kündigung ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht (Kündigung) verfällt nach Zahlungseingang und Lieferung (Zugangsdaten eCampus), da eine Rücksendung der Downloads (geistiges Wissen) nicht möglich ist.
§ 11 Kursabbruch:
Bei Kursabbruch durch den Kursteilnehmer/in werden erteilte Rabatte (s. Rechnung) mit sofortiger Wirkung zur Zahlung fällig.
§ 12 Haftung im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule
§ 13 Online Shop
Nach Bestellung ist eine Stornierung das Auftrages nicht möglich, da die elektronischen Warengüter (Downloads) nicht zurückgegeben werden können.
§14 Streitschlichtung
Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.
Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg.
Stand 07.05.2025 / Geschäftsleitung
Änderungen vorbehalten
Erweiterung AGB (Hausverbot)
Im Falle des ausgesprochenen Hausverbotes gilt dieses nicht nur für den räumlichen Bereich (Gebäude), sondern auch für Anfragen jeglicher Art sowie Einschreibungen etc.
Im Zivilrecht findet sich der Schutz des Hausrecht insbesondere in den §§ 858 ff. BGB sowie in § 1004 BGB. Nach den §§ 858 ff. BGB stehen dem Besitzer einige Möglichkeiten zu, sich gegen sog. verbotene Eigenmacht (vgl. § 858 Absatz 1 BGB) zu erwehren. Zudem kann der Eigentümer der Wohnung nach Maßgabe von § 1004 BGB auch ein entsprechendes Hausverbot aussprechen.
Im Strafrecht findet sich der Schutz des Hausrechts insbesondere in § 123 Absatz 1 StGB [Strafgesetzbuch] wieder. Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Berechtigten entfernt. In einem solchen Fall kann der Hausherr sein Recht auch notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchsetzen.
Stand 07.05.2025 / Geschäftsleitung
Änderungen vorbehalten