Förderung der Kursgebühr

Aktueller Hinweis:

Mit Beschluss der Geschäftsleitung werden während der Pandemie auf Grund der Abrechnungsverzögerung zwischen der Abrechnungsstelle und dem Bildungsträger bis auf Widerruf keine ESF-Förderungen (Qualifizierungsscheck, Bildungsprämie, Prämiengutschein) mehr zur Verrechnung angenommen (...).

Förderung:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung nach den jeweiligen Richtlinien von Bund und Ländern. Einige Möglichkeiten der Förderung haben wir im nachfolgenden Text erläutert. Bei Förderung wird der Differenzbetrag ohne Ratenzahlung fällig. Aktionsrabatte, Werbegeschenke werden bei Förderung nicht gewährt.
Beachten Sie, dass bei Nicht-Einlösung/-Abrechnung der Förderung die Fördersumme zzgl. 5 % Verzugzinsen ab dem letzten Tag der Mindeststudienlaufzeit (Regelstudienzeit) nachgezahlt werden muss.
Die Förderung kann nicht abgerechnet werden, wenn

  • der Kursteilnehmer den Kurs nicht abschließt 

  • der Mitarbeiter/in (Kursteilnehmer) im delegierenden Betrieb nicht mehr beschäftigt ist

  • das Vertragsverhältnis (Auftraggeber/Auftragnehmer) aufgehoben wurde (...)

Wir behalten uns die Nachberechnung und Einforderung des Differenzbetrages (Förderhöhe) zzgl. 5 % Verzugszinsen vor, wenn

  • der Kursabschluss nach Verstreichen der Mindeststudienzeit (Regelstudienzeit) nicht erreicht wurde
  • die Prüfungsergebnisse des Kursteilnehmers negativ sind und ein Kursabschluss aller Wahrscheinlichkeit nich innerhalb der Regelstudienzeit nicht erzielt werden kann 

Des weiteren behalten wir uns die Aufhebung der Einschreibung zum gebuchten Kurs vor, wenn sich der Kursteilnehmer nicht an die Vorgaben unserer Bildungseinrichtung hält. Dies entbindet nicht von der Zahlung der vereinbarten Kursgebühr/Rechungsbetrag (100 Prozent). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Team (Hotline: 030 - 520 043 484) oder Kontakt.

Qualifizierungsscheck - Hessen:

Das Bundesland Hessen unterstützt mit dem Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittel-ständischen Unternehmen (bis zu  250 Mitarbeitern). Wenn Sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, in Hessen wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkanntenAbschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung erhalten. 50 % der Lehrgangskosten, bis zu max. 500,– Euro pro Person und Jahr werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Die Qualifizierungsschecks können bei einem zertifizierten Bildungsanbieter eingereicht werden. Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung. Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de 


Bildungsprämie:

Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor,um beruflich am Ball zu bleiben. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die
Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wie bei der körperlichen Fitness steckt das Erfolgsgeheimnis in der Wiederholung: Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm. Die Bildungsprämie kann Sie dabei unterstützen. Das Programm besteht aus zwei Komponenten, dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen, die miteinander kombiniert werden können. Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten. 

Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro betragen darf. Die zweite Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Der Spargutschein wird ebenfalls nach einem Beratungsgespräch ausgegeben. Mit ihm ist eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Voraussetzung für den Spargutschein ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens. Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter http://www.bildungspraemie.info/

Bildungsscheck - Nordrhein-Westfalen (NRW):
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,– Euro pro Bildungsscheck. Der Bildungsscheck ist gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) arbeiten und die seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Sollten Sie während dieser Zeit aber aus Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben, können Sie den Bildungs-scheck dennoch beziehen. Bei der Wahl Ihres Lehrgangsthemas sind Sie relativ frei. Denn das Fortbildungsinstitut muss nicht in NRW liegen.Wichtig ist nur, dass das Institut anerkannt ist. Sie erhalten den Bildungsscheck nach einem verpflichtenden, aber kostenlosen Beratungsgespräch bei zugelassenen Stellen. Ausführliche Infos zum Bildungsscheck sowie Hinweise, wo die Beratungen stattfinden, erhalten Sie unter www.mags.nrw

M&B Institut - Stipendium:
Jedes Schuljahr vergeben wir nach festen Kriterien Stipendien an Kursteilnehmer/innen, um benachteiligten Personen Chancengleichheit zu geben. Das Stipendium kann ganz oder teilweise erteilt werden. Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums sind:

  • Kinderreiche
       Familien mit geringem Einkommen (auch Alleinerziehende)

  • Langzeitarbeitslose
       mit Hartz IV Einkommen

  • Personen mit
       erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen (Anfrage).


Bildungsurlaub:
Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die Kriterien für einen Bildungsurlaub bei dieser Kursvariante nicht gegeben sind, da es sich um einen Fernkurs (Online-Kurs) handelt (ohne
Präsenzphasen). Ungeachtet dessen bieten wir in unserem Fort- und Weiterbildungsprogramm keinen Bildungsurlaub an.
Um eine Förderung - Bildungsurlaub geltend machen zu können, bedarf es der AZAV Zertifizierung des
Bildungsträgers sowie diverser Kriterien des Landes. Die AZAV und Listung in den einzelnen Bundesländern ist für unsere Einrichtung nicht von Bedeutung, da wir aufgrund des Status
einer internationalen Privatschule (UK, IRL, DE) nicht mit der Agentur für Arbeit kooperieren.  Universitäten und Privatschulen bevorzugen die höhergestellte Zertifizierung - DIN ISO 29990. Unsere Einrichtung ist nach DIN ISO 9001, 29990, 27001, AZAV und AAA zertifiziert.
Auf die Fördermöglichkeiten verweisen wir o.g. (ESF-Förderung):

  • Qualifizierungsscheck - Hessen

  • Bildungsprämie

  • Bildungsscheck - Nordrhein-Westfalen (NRW)


Steuern sparen - Rückerstattung ESt)
Auch der Staat hat erkannt, dass er seine Bürger in Sachen Fort- und Weiterbildung fördern muss. Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs macht es jetzt möglich, berufsbegleitende Weiterbildung in unbegrenzter Höhe steuerlich abzusetzen. Sie können diese als Werbungskosten absetzen, sofern Sie angestellt sind. Wenn Sie als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Selbst-ständiger tätig sind, geben Sie die Lehrgangskosten als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung an. Folgende Auslagen können Sie geltend machen: 

Sie können die Lehrgangsgebühren als solche absetzen

Zusätzlich begleitende Kosten, wie z. B. Seminar- und Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel (wie der Kauf eines PCs, Software, Bücher,
Fachzeitschriften),

Kosten für Fahrten und Übernachtungen,

Zinsen – sofern Sie für Ihren Kurs einen Kredit aufnehmen –, unter Umständen ein Arbeitszimmer usw.

Aber Achtung:

Das Finanzamt darf den häuslichen Arbeitsplatz überprüfen. Am besten fragen Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater nach genauen Informationen. Sie sehen: Der Staat ist bereit, Ihre Weiterbildung zu honorieren und weniger Steuern von Ihnen zu verlangen. Mehr noch als bisher wird Ihre Fort- und Weiterbildung dadurch für Sie zur lohnenden
Geldanlage.