Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anmeldung / Kurseinschreibung
Die Anmeldung kann durch den jeweiligen Kursteilnehmer, Arbeitgeber nur in elektronischer Form (schriftlich) auf den hinterlegten Anmeldeformularen unserer Website erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende (Auftraggeber) mit dessen Namen die folgende Geschäftsordnung, die Hausordnung, die Prüfungsordnung sowie die Rahmenvorgaben zu den einzelnen Kursen an. Diese können in der Verwaltung (Sekretariat) oder auf den Websites des Instituts (Auftragnehmer) eingesehen werden.
§ 2 Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für jede Veranstaltung (Vorortkurse, Vorlesungen, Workshops) ist vier Wochen vor dem geplanten Lehrveranstaltungstermin/-beginn, Ausnahmen sind Fernseminare / Fernkurse. Für kurzfristig eingeschobene oder aus aktuellem Anlass angebotene Veranstaltungen kann der Anmeldeschluss auch kürzer sein. In diesen Fällen wird in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Anmeldeschluss dient zur Planung der jeweiligen Kurse. Für die Durchführung des Termins wird eine ausreichende Anzahl an Anmeldungen (25 KTN) vorausgesetzt, um die ausgeschriebene Veranstaltung verbindlich durchzuführen zu können. Eine frühestmögliche Anmeldung sichert dem Kursteilnehmer seinen Studienplatz für den vorgesehenen Kurs.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Der Teilnehmer muss für den vorgesehenen Kurs alle erforderlichen Voraussetzungen, die sich aus der Kursausschreibung ergeben, zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen und vorlegen. Die geforderten Unterlagen sollen bereits bei der Kursanmeldung als Kopie vorliegen, spätestens jedoch zum Anmeldeschluss. Die Angemeldeten sind für den Nachweis und die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Entsprechend haben sie auch etwaige Nachteile aus fehlenden oder mangelnden Teilnahmevoraussetzungen selbst zu vertreten.
§ 4 Anmeldebestätigung
Jeder Kursteilnehmer / Auftraggeber erhält nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung/Einschreibbestätigung per E-Mail. Der Auftragsnehmer (Bildungsträger) behält vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Absage von Lehrgängen durch das M&B Institut (Bildungsträger)
Der ausgeschriebene Kurs, Vorlesung, Workshop kann von der M&B-Geschäftsleitung abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl (55 KTN) zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden die Angemeldeten nach dem Anmeldeschluss über die Absage der Veranstaltung informiert. Rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer (M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.) können daraus nicht abgeleitet werden. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden (kompletter Ausfall), werden bereits gezahlte Kursgebühren in vollem Umfang zurückerstattet bzw. anteilig verrechnet.
§ 6 Anreisetermine
Anreise ist in der Regel der erste Kurstag, bis spätestens 9 Uhr, soweit nichts gegenteiliges in der Einladung mitgeteilt wurde.
§ 7 Unterricht
Vormittag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (6,0 Ustd.)
Nachmittag von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr (3,0 Ustd.)
Abweichungen sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen (1) Präsenzphasen (Vorlesungen)
Fernkurse
An unserer Einrichtung ist die Studienlaufzeit variabel (minimale- / maximale Studienlaufzeit). Sie legen die Studienlaufzeit und das Tempo selbst fest. Die minimale Studienlaufzeit laut Einschreibung ist die Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ergibt sich aus der jeweiligen Stundenanzahl des gebuchten Kurses.
Die Verlängerung der Regelstudienzeit (Differenz) zwischen minimaler und maximaler Studienlaufzeit ist gebührenfrei und kann vom Absolventen selbständig vorgenommen wer-den, um den Kurs abzuschließen.
Der Kurs muss innerhalb von 24 Monaten (maximale Studienlaufzeit) abgeschlossen werden. Sollten Sie den Kurs nicht innerhalb der maximalen Studienlaufzeit abschließen, bedarf es einer Neueinschreibung (Verlängerung).
Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.
Nachbuchen von Präsenzphasen (Vorlesungen):
Der Absolvent eines Fernkurses hat die Möglichkeit, Präsenzveranstaltung gebührenpflichtig nachzubuchen (mindestens 55 Prozent des gebuchten Fernkurses/Kursstundenan-zahl). Der Gasthörer muss sich für die Teilnahme zur Vorlesung mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtbeginn einschreiben (Formular Website / eCampus) und sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins (Vorlesung) informieren, ob die Veranstaltung ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt.
Jede Präsenzveranstaltung (Vorlesung) wird mehrfach innerhalb der Studienlaufzeit wiederholt (…).
Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 55 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.
Videovorlesungen (Vollversion u. Studioproduktion)
Jeder Absolvent kann er soweit vorliegt, über die Mediathek (Vorlesungen aus den Vorortkurse) downloaden. Jede Vorlesung wird aus qualitäts-, marketing- und lehrpädagogischen Gründen von einem externen Produktionspartner (FVL-WorldMedia) aufgezeichnet und Veröffentlicht und können von jedem Interessenten gebührenfrei gedownloadet werden (…)
* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.
Vorortkurse
Bei Vorortkursen ist die Teilnahme an Präsenzphasen verpflichtend. Ausnahme sind Krankheit oder andere schwere Verhinderungsfälle (max. 20 Prozent). Der Absolvent muss sich für die Teilnahme zum Kurs mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtbeginn einschreiben (Formular Website).
Der Absollvent hat sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins zu informieren, ob die Veranstaltung (Vorlesung) ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt. Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 55 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.
Termine zu den Präsenzphasen werden auf der hauseigenen Website (M&B –Campus) hinterlegt.
* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.
Duale Studiengänge
Bei einen Dualen Studiengang studiert der Kursteilnehmer (Absolvent) online von zu Hause aus. Die Lernmaterialien erhält er über den hauseigenen Server (online Campus / eCampus). Sein Wissen kontrolliert der Absolvent durch automatisierte Selbstlernkontrollen (Multiple choice Fragen, - mit elektronischer Auflösung). Die Teilnahme an Präsenzphasen ist nicht Bestandteil dieser Kursvariante. Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.
* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.
§ 8 Studien-, Kurslaufzeit
Fernseminar
Die Studienlaufzeit für alle Fernseminare (Fernkurse) beträgt maximal 24 Monate. Eine Verlängerung ist nach Prüfung und Zustimmung des Bildungsträger gegen Aufpreis möglich.
Bei Verlängerung der Studienzeit ist eine Neueinschreibung erforderlich (6 Monate). Nach Ablauf der Studienlaufzeit verfällt der Anspruch des Kursteilnehmers/Auftraggebers.
Vorortseminar
Die Studienlaufzeit für alle Vorortseminare (Vorortkurse) werden durch den Bildungsträger festgelegt, eine Verlängerung durch den Kursteilnehmer ist bei dieser Kursvariante nicht möglich. Nach Ablauf der Studienlaufzeit verfällt die entrichtete Anspruch.
Duale Studiengänge
Die Studienlaufzeit für alle Dualen Studiengänge werden in der Kursausschreibung geregelt (Semester). Eine Verlängerung der Studienlaufzeit ist nicht möglich. Jedes Semester kann wiederholt werden, wenn das erworben Wissen nicht ausreicht. Nach Ablauf der Studienlaufzeit verfällt der Anspruch des Kursteilnehmers/Auftraggebers.
§ 9 Kostenregelung
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Absolventen/Kursteilnehmer bzw. Auftraggeber (delegierende Einrichtungen).
Rabatte werden ab 01.02.2016 wie folgt erteilt; Bei gleichzeitiger Einschreibung/Kursanmeldung von mindestens 3 Kursteilnehmern erhält der Auftraggeber (Einschreiber) einen Rabatt von 5 % der Kursgebühr unter Voraussetzung der Einmalzahlung.
Bei Förderung mit dem ESF-Fonds (Bildungsscheck) werden keine Rabatte (M&B-Aktionen) gewährt.
Nach Verstreichen der Zahlungsfrist verfallen alle erteilten Rabatte. Gleichermaßen werden keine Rabatte gewährt, wenn der gebuchte Kurs nicht erfolgreichen abschlossen wird, z.B. Kursabbruch, nicht bestandene Prüfungen inkl. Wiederholungsprüfung etc.. In diesen vorbenannten Fällen erfolgt eine Nachberechnung, der erteilten Rabatte bzw. Anrechnung etc.
§ 10 Kündigung durch den Teilnehmer
Fernkurse, Vorortkurse, Duale Studiengänge und Workshops:
§ 11 Haftung im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule
§ 12 Online Shop
Nach Bestellung ist eine Stornierung das Auftrages nicht möglich, da die elektronischen Warengüter (Downloads) nicht zurückgegeben werden können.
§13 Streitschlichtung
Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammen-hang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.
Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg.
Stand 16.10.2016 / Geschäftsleitung
Änderungen vorbehalten
Erweiterung AGB (Hausverbot)
Im Falle des ausgesprochenen Hausverbotes gilt dieses nicht nur für den räumlichen Bereich (Gebäude), sondern auch für Anfragen jeglicher Art sowie Einschreibungen etc.
Im Zivilrecht findet sich der Schutz des Hausrecht insbesondere in den §§ 858 ff. BGB sowie in § 1004 BGB. Nach den §§ 858 ff. BGB stehen dem Besitzer einige Möglichkeiten zu, sich gegen sog. verbotene Eigenmacht (vgl. § 858 Absatz 1 BGB) zu erwehren. Zudem kann der Eigentümer der Wohnung nach Maßgabe von § 1004 BGB auch ein entsprechendes Hausverbot aussprechen.
Im Strafrecht findet sich der Schutz des Hausrechts insbesondere in § 123 Absatz 1 StGB [Strafgesetzbuch] wieder. Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Be-rechtigten entfernt. In einem solchen Fall kann der Hausherr sein Recht auch notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchsetzen.
Stand 16.10.2016 / Geschäftsleitung
Änderungen vorbehalten